AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN der Marke FRANZ GUSTAV - Inhaber Christoph Renner
Allen gegenwärtigen und zukünftigen Vereinbarungen, Angeboten und Aufträgen liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen zugrunde. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Ansonsten gelten ausschließlich unsere Geschäfts- und Lieferbedingungen.
I. Angebot und Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2. Der Auftrag gilt als angenommen, falls er nicht durch den Verkäufer ausdrücklich abgelehnt wird und zwar bei Erstaufträgen innerhalb einer Frist von 20 Tagen und bei Nachaufträgen innerhalb einer Frist von 10 Tagen.
3. Bestellt der Kunde auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Hierin liegt noch nicht die Annahme der Bestellung. Die Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
4. Die im Auftrag bezeichneten Preise sind Richtpreise nach der Kalkulation am Tag der Bestellung. Wenn sich vom Tag der Bestellung bis zum Auslieferungstag das Preisgefüge aufgrund von allgemeinen Preis- oder Lohnerhöhungen verändert, ist der Verkäufer berechtigt, diese Preiserhöhungen dem Richtpreis vom Tage der Bestellung zuzurechnen.
II. Lieferung und Liefertermine
1. Die vereinbarten Lieferzeiten sind Cirka-Zeiten. Die Vereinbarung von Fixterminen bedarf zur Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2. Die Lieferung erfolgt ab Lager auf Gefahr des Käufers in der für den Lieferanten günstigsten Art.
3. Mehrkosten für besondere Wünsche des Käufers (z.B. Versand per Eilboten, Express oder vom Üblichen abweichende Versendungsart, Auszeichnung, Sonderkommissionierung) sind von diesem zu tragen.
4. Aufträge werden grundsätzlich frachtfrei geliefert.
5. Höhere Gewalt oder behördliche Maßnahmen berechtigen sowohl den Verkäufer wie den Käufer, die Lieferungs- und Annahmefrist um die Dauer der Behinderung, höchstens jedoch bis zu einer Dauer von drei Wochen, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen zu verlängern. Nach Ablauf dieser Frist ist sowohl der Käufer als auch der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6. Das Gleiche gilt auch bei Arbeitskämpfen (Streik und Aussperrung).
III. Preise, Zahlungsbedingungen
1. Die Preise verstehen sich rein netto zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, ab Werk.
Nachträglich vereinbarte Änderungen des Auftrags berechtigen den Verkäufer zur Berechnung der dadurch entstehenden Mehrkosten.
2. Rechnungen werden auf den Tag der Absendung bzw. Abnahme der Ware ausgestellt.
3. Valutierungen, die die Fälligkeit abändern, sind unzulässig mit folgender Ausnahme: Bei Neubauten oder Umbauten bedeutsamen Umfangs des Käufers kann ausnahmsweise und nur auf schriftlichen, begründeten Antrag des Käufers bei Erstbestellungen die Rechnung bis zu 30 Tage später als der vereinbarte Liefertermin ausgestellt werden.
4. Für offene Zahlungsziele gilt § 286 BGB. Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder Nichteinhaltung des Zahlungstermins gilt § 288 BGB.
5. Zahlungsbedingung - wenn nicht anders vereinbart sind 30 Tage Netto.
6. Akzepte und Kundenrimessen sind keine Bezahlung. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.
7. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Vorauszahlungen/Vorkasse zu verlangen, auch wenn andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind und sämtliche Rechte aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
8. Bei Neukunden sind wir berechtigt eine Vorauszahlung von 30% des Auftragswertes direkt nach erfolgter Bestellung und die restlichen 70% des Auftragswertes vor Auslieferung zu verlangen, wenn es sich um Vororder-Aufträge handelt. In diesem Falle ist der Kunde berechtigt, bei termingerechter Bezahlung ein Skonto in Höhe von 6% zu ziehen. Der Kunde erhält zu diesem Zweck mit dem Auftrag eine entsprechende Pro Forma Rechnung.
IV. Gewährleistung
1. Für einwandfrei gelieferte Ware besteht kein Rückgaberecht des Käufers. Beanstandungen sichtbarer Mängel, der Menge und des Sortiments sind innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Eingang der Ware dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen und zu begründen.
2. Die beanstandete Ware darf nur mit Einwilligung des Verkäufers und nur frei zurückgesandt werden, es sei denn, dass der Verkäufer nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen auf die Mängelrüge eingegangen ist.
3. Bei Reklamationen von Einzelpaaren ist die gleichzeitige Einsendung der Ware mit Mängelrüge zulässig. Solche Reklamationen sind vom Verkäufer innerhalb von 12 Arbeitstagen ab Zugangstermin zu erledigen.
4. Hat der Käufer ohne Rückfrage beim Lieferanten eine Konsumentenreklamation durch Umtausch erledigt, so wird der Lieferant, wenn die Reklamation berechtigt und die Behebung der Mängel nur unter einem gegenüber dem Warenwert unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist, eine Gutschrift erteilen oder Ersatzlieferung vornehmen. Das Risiko einer Ablehnung der Reklamation durch den Lieferanten bleibt für den Abnehmer bestehen.
5. Der Verkäufer ist nach seiner Wahl berechtigt, Ersatz zu liefern, nachzubessern oder die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis zurückzuerstatten. Soweit Nacherfüllung erfolgen soll, ist der Käufer verpflichtet, die Waren unverzüglich zurückzusenden. Verweigert er dies, so ist der Verkäufer von der Nacherfüllung frei. Im Falle zu Unrecht verweigerter Nachbesserung besteht das Recht des Käufers zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Das Recht auf Rücktritt steht dem Käufer nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist. Die Gewährleistung endet spätestens nach einem Jahr. Die Haftung des Verkäufers ist, soweit zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Käufers. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert der an dem Schaden stiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist der Schadenersatzanspruch ausgeschlossen.
6. Wurde mit dem Kunden ein „No-Claim-Rabatt“ in Höhe von 1% vereinbart, sind hiermit sämtliche Reklamationen von getragener und ungetragener Ware abgegolten.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Die Bezahlung durch Scheck beendet den Eigentumsvorbehalt bis zu dessen unwiderruflicher Wertstellung nicht.
2. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer einen Zugriff auf die Waren, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Käufer unverzüglich anzuzeigen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Der Verkäufer ist unverzüglich schriftlich mit allen Angaben zu unterrichten, die für eine Widerspruchsklage nach § 771 ZPO benötigt wird.
3. Der Käufer darf den Liefergegenstand ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
4. Der Verkäufer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Waren herauszuverlangen.
5. Der Käufer ist berechtigt, die Ware in ordnungsgemäßem Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte wird der Käufer hiermit ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
VI. Schlussbestimmungen
1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig vom Firmensitz des Käufers.
2. Gerichtsstand ist Heilbronn. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
3. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformabrede selbst. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine ihr auf rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung. Im Zweifel oder Streitfall gilt die gesetzliche Regelung, soweit eine ergänzende Auslegung im vorgenannten Sinne zum Zwecke der Lückenfüllung nicht möglich ist.